Baumfällungsbewilligung in Wien
Baumfällungsbewilligung: So funktioniert der Antrag richtig
Das Fällen eines Baumes in Wien ist kein einfacher Akt. Wer einen Baum entfernen möchte, benötigt in vielen Fällen eine Baumfällungsbewilligung. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Wiener Baumschutzgesetz (W-BSG), das den Schutz und Erhalt des Baumbestandes im Stadtgebiet sichert. Besonders bei Bauprojekten, in Gärten oder bei Gefahrenbäumen ist dieses Gesetz entscheidend.
In Wien sind Bäume, die einen Stammumfang von mindestens 40 cm haben, grundsätzlich geschützt. Dieser Schutz gilt unabhängig davon, ob sich der Baum auf öffentlichem oder privatem Grund befindet. Ziel des Gesetzes ist der Erhalt einer lebenswerten und gesunden Umwelt in der Stadt.
Eine Baumfällung ohne Bewilligung kann teure Strafen nach sich ziehen. Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld über die gesetzlichen Anforderungen zu informieren und nötige Unterlagen korrekt einzureichen.
Das Wiener Baumschutzgesetz wurde erstmals 1974 erlassen und seither mehrfach angepasst. Es enthält klare Vorschriften, wann ein Baum gefällt werden darf – und wann nicht.
Als schützenswert gelten:
Alle Bäume mit mindestens 40 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe)
Bäume auf privaten wie öffentlichen Grundstücken
Nicht geschützt sind:
Obstbäume
Bäume in Baumschulen
Bäume im Wald
Bäume, die aufgrund behördlicher Anordnung entfernt werden müssen
Der Eigentümer eines Grundstücks – oder bei Vermietung auch der Mieter – ist laut Gesetz verpflichtet, den dort vorhandenen Baumbestand zu erhalten. Diese Pflicht bleibt auch bei Verpachtung oder Nutzung durch Dritte bestehen.
Nicht jeder Fällwunsch wird genehmigt. Es müssen sachliche Gründe vorliegen:
Der Baum ist krank oder abgestorben
Es besteht eine akute Gefahr für Personen oder Gebäude
Eine geplante Bebauung macht die Entfernung notwendig
Der Baum hat die physiologische Altersgrenze erreicht
In all diesen Fällen muss ein Antrag auf Baumfällung gestellt werden. Die Behörde prüft dabei genau, ob eine Fällung wirklich notwendig ist – oft auch durch eine Vor-Ort-Kontrolle.
Wird die Fällung genehmigt, verlangt das Gesetz eine Ersatzpflanzung. Diese richtet sich nach dem Umfang des entfernten Baumes. Prozentwerte und Mengen sind dabei genau geregelt.
Alternativ kann auch eine Umpflanzung erfolgen, wenn die Lebensfähigkeit des Baumes erhalten bleibt. Ist beides nicht möglich, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Diese Gelder werden für neue Baumpflanzungen im Stadtgebiet verwendet.
Ein Verstoß gegen das Wiener Baumschutzgesetz ist kein Kavaliersdelikt. Wer einen Baum ohne Bewilligung fällt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen:
Geldstrafen bei Verwaltungsübertretung
Strafrechtliche Konsequenzen bei der Entfernung von mehr als 20 Bäumen
Ersatzmaßnahmen auf eigene Kosten
Deshalb ist es in jedem Fall sinnvoll, sich rechtzeitig zu informieren und professionelle Hilfe bei der Antragstellung zu holen.
Die Einholung einer Baumfällungsbewilligung erfolgt in Wien über das Baumschutzreferat der Stadtgärten sowie über das zuständige Magistratische Bezirksamt. Dabei sind mehrere Schritte erforderlich:
Ermittlung des Stammumfangs und Zustands des Baumes
Erstellung eines Baumfällgutachtens
Einreichung des Rodungsansuchens
Gegebenenfalls Abstimmung mit weiteren Fachstellen (z. B. Baupolizei, Naturschutz)
Wer Zeit und Nerven sparen möchte, kann auf die Expertise der Arbeitsgruppe Baum zurückgreifen. Die Experten erstellen nicht nur alle erforderlichen Unterlagen, sondern übernehmen auch die komplette Koordination mit den Behörden.
Fachliche Vorbeurteilung der Bäume
Erstellung rechtssicherer Gutachten
Direkte Kommunikation mit Behörden
Erarbeitung von Ersatzpflanzungskonzepten
Schnellere Abwicklung durch Erfahrung und Routine
Mit einer einfachen Vollmacht übernimmt die Arbeitsgruppe Baum alle Schritte – effizient und rechtssicher.
Wie lange dauert ein Antrag?
Die Bearbeitungszeit liegt je nach Komplexität des Falls zwischen 4 und 12 Wochen.
Was kostet eine Baumfällungsbewilligung?
Die Kosten bestehen aus behördlichen Gebühren, eventuellen Ausgleichszahlungen und dem Honorar für das Gutachten. Eine pauschale Summe lässt sich nicht nennen – professionelle Beratung schafft Klarheit.
Brauche ich immer ein Gutachten?
In der Regel ja. Nur durch ein qualifiziertes Baumfällgutachten kann objektiv festgestellt werden, ob ein Fällgrund vorliegt.
Eine Baumfällungsbewilligung in Wien ist ein rechtlich sensibles Thema. Wer hier Fehler macht, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch langwierige Verfahren. Die Zusammenarbeit mit Fachleuten spart Zeit, Geld und Nerven – und sorgt dafür, dass Eingriffe in den Baumbestand rechtssicher und fachgerecht erfolgen.
Wenn Sie eine Baumfällung planen, lassen Sie sich professionell begleiten. Die Arbeitsgruppe Baum steht Ihnen mit Gutachten, Behördenabwicklung und Ersatzpflanzungskonzepten zur Seite – schnell, zuverlässig und gesetzeskonform.
