Gutachten im Schadensfall – fürs Gericht oder die Versicherung!
Nach Beschädigungen von Bäumen durch Unfälle, Bauarbeiten oder andere Ursachen, erstellt die Arbeitsgruppe Baum Fach- oder Schiedsgutachten, die zur Geltendmachung eventuell entstandener Schadensansprüche vor Gericht oder durch Versicherungen verwendet werden. Die Feststellung des Schadens erfolgt durch eine Fachanalyse. Dabei wird insbesondere der Zustand des Baumes vor dem Schadenseintritt berücksichtigt. Folgende Schadenersatz-Szenarien sind danach grundsätzlich möglich:

  • War der Baum vollkommen gesund und wurde er durch das Schadenereignis irreparabel beschädigt, ist eine Neuwertabgeltung bzw. bei jüngeren Bäumen auch eine Naturalabgeltung (Ersatzpflanzung eines gleichwertigen Baumes) denkbar.
  • War der Baum vollkommen gesund und ist der Schaden reparabel, ist die Abgeltung der gesamten Reparatur- bzw. Pflegekosten möglich.
  • War der Baum bereits beschädigt oder krank, wird im Zuge des Sachwertverfahrens eine entsprechende Wertminderung berücksichtigt.